Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(a) Für alle Lieferungen und Leistungen aus gegenwärtigen und künftigen Geschäftsabschlüssen gelten ausschließlich folgende Bedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anders vereinbart worden ist. Anderslautenden Geschäftsbedingungen des Käufers wird ausdrücklich widersprochen.
(b)Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der nachstehenden Bestimmungen oder einzelvertraglichen Absprachen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
(c) Der Käufer hat nach verbindlicher Bestellung, nach Zugang einer Auftragsbestätigung, nach fernmündlicher Überstellung eines Kontraktes und/oder Vermittlerscheines, nach Annahme der Ware(n) oder Bezahlung von Ware(n) die allg. Geschäftsbedingungen der Verkäuferin akzeptiert. Dies gilt auch für zukünftige Geschäfte, ohne das eines erneuten Hinweises bedarf. Dieses gilt sowohl bei Lieferungen ab Station als auch bei Lieferungen frei Lager und/oder Kunde des Käufers.
(d) Alle in unserem Online-Shop angebotenen Verkaufs- und Liefergeschäfte erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Es gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung abrufbare Fassung. Verbraucher im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Bestellungen nehmen wir ausschließlich zu unseren Verkaufsbedingungen entgegen. Mit Absenden einer Bestellung erkennt der Kunde diese Bedingungen an. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen, Vorschriften oder Bedingungen des Kunden sind für uns nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen
2. Angebotsvorbehalt:
(a) Die Verkäuferin gibt sämtliche Vertragsabschlüsse mit dem Vorbehalt auf eine reibungslose Produktion und/oder Herstellung des jeweiligen Vorlieferanten und/oder Produzenten ab, sprich je nach Verfügbarkeit des Herstellers. Dieses gilt sowohl bei Lieferungen ab Station als auch bei Lieferungen frei Lager.
(b) Unsere Angebote, Angebote auf unseren Seiten, in Prospekten, Anzeigen und Preislisten über Gewicht, Maße, Füllmengen, Design und Preise sind freibleibend und unverbindlich. Alle Angebote gelten solange der Vorrat reicht. Veröffentlichte Bilder müssen nicht der Farbechtheit entsprechen bzw. können ähnlich sein. Kleine Abweichungen gegenüber unseren Beschreibungen sind möglich. Gewichtsverluste durch natürlichen Schwund, Lagerung und dergleichen sind nicht auszuschließen und gehen nicht zu unseren Lasten. Wir behalten uns ausdrücklich vor, Teile der Seiten oder das gesamte Angebot ohne gesonderte Ankündigung zu verändern, zu ergänzen, zulöschen oder die Veröffentlichung zeitweise oder endgültig einzustellen.
3. Qualität/Mengen
(a) Die Verkäuferin schuldet nur Produkte mittlerer Art und Güte. Für die Beschaffenheit der Kaufsache ist die schriftliche Beschreibung im Kaufvertrag, inder Verkaufsbestätigung oder im Lieferschein maßgeblich. Qualitätsmerkmale von Proben und Mustern, Analyseangaben oder Spezifikationen gelten nur als Beschaffenheitsangaben, sofern sie schriftlich vereinbart sind. Die Verkäuferin gewährt keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.
(b) Für die Mengenfeststellung ist das auf der Versandstelle (Lager oder Ähnliches) durch sie Wiegen oder Vermessen ermittelte Maß bindend. Bei Lieferung im Tankwagen ist die Menge maßgebend, die durch dessen Messvorrichtung angezeigtwird oder die Verkäuferin rechnet nach Nettogewicht ab, die ist allein und ausschließlich Ihr überlassen
(c )Die aufgeführten und vereinbarten Mengen beziehen sich bei Verträgen mit längeren Laufzeiten (z.B. Januar bis Dezember) immer in Relation zur Gesamtmenge und den vereinbarten Monaten in ratierlicher Abnahme.
4. Gefahrenübergang
(a) Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe auf den Käufer über. Beim Versendungskauf erfolgt der Gefahrenübergang mit der Auslieferung an den Spediteur, den Frachtführer oder diesonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person.
(b) Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
(c) Bei Abholungen ab Lager und/oder schriftlich genannten Stätten ist der Käuferdafür verantwortlich, dass die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und die Anweisungen des Lagers und/oder der gleichen Folge geleistet werden. Bei Zuwiderhandlung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
5. Lieferungsbeeinträchtigungen
(a) Die Verkäuferin hat einen etwaigen Verzug bei der Belieferung des Käufers nicht zu vertreten, wenn dieser auf höherer Gewalt, Betriebsunterbrechungen oder technischen Störungen in den Produktionsabläufen der Vorlieferanten der Verkäuferin oder auf Verzögerungen bzw. Störungen beim Transport durch den von der Verkäuferin rechtzeitig beauftragten Spediteur beruht. Die Verkäuferin ist in diesen Fällen nach Wahl zum Rücktritt, zur Nachlieferung oder zur Erfüllung inTeillieferungen berechtigt. Schadensansprüche wegen eines von der Verkäuferin erklärten Rücktritts bzw. wegen verzögerter Lieferungen, die auf die vorstehenden Gründe zurückzuführen sind, sind ausgeschlossen. Der Käufer kann darüber hinaus der Verkäuferin eine den Umständen der Verzögerung angemessene Frist zur vollständigen Erfüllung setzen. Der Käufer ist erst nach Ablauf einer solchen Nachfrist berechtigt, vom Kaufvertrag bzw. dem bis dahin noch nicht erfüllten Teil des Kaufvertrages zurückzutreten; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche des Käufers sind auch in diesem Fall ausgeschlossen.
(b) Für den Fall, dass die Verkäuferin vereinbarte Liefertermine aufgrund von Produktionsengpässen ihrer Vorlieferanten nicht einhalten kann oder dass die Verkäuferin Lieferzusagen aufgrund von Produktionsengpässen ihrer Vorlieferantenmengenmäßig ganz oder teilweise nicht erfüllen kann, gilt die vorstehende Regelung entsprechend.
(c) Der Ausfall von Lieferungen und Leistungen des Vorlieferanten (z.B. „Forcemajeur“etc.) der Verkäuferin oder der Untergang der Ware entbinden die Verkäuferin von ihrer Leistungs- und Lieferungspflicht. Die Verkäuferin ist verpflichtet, ihre Ansprüche gegen den Vorlieferanten an den Käufer abzutreten.
6. Abnahme
(a) Gerät der Käufer mit der Abnahme ganz oder teilweise in Verzug, kann die Verkäuferin die entsprechenden Mengen auf Kosten des Käufers einlagern und/oder einschließlich aller entstehenden Kosten in Rechnung stellen.
(b) Die Verkäuferin kann auch nach angemessener Fristsetzung vom Vertragzurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(c) Die Verkäuferin hat das Recht die gemahnte Menge bei Nichtabholung und/oder Lieferung ersatzlos zu streichen.
7. Preise
(a) Soweit nicht anders vereinbart, gelten die Preise exkl. Umsatzsteuer, Mineralölsteuer, Zoll und EBV-Beitrag bzw. ähnlicher Beiträge. Entladungs- und sonstige Kosten, die neben der Fracht, gehen auch bei frachtfreier Lieferung zu Lasten des Käufers. Zustellgebühren auf Anfrage.
(b) Erhöhen sich nach Vertragsabschluss die Transportkosten- oder ähnliche Nebenkosten (z.B. Lager- und Umschlagskosten etc.) oder wird die Ware mitzusätzlichen oder höheren Steuern bzw. Abgaben belastet oder erhöhen sich die Einstandskosten der Verkäuferin aufgrund staatlicher Maßnahmen im Vorlieferland, erhöht sich der Preis entsprechend.
(c) Die Verkäuferin ist berechtigt, die Preise für Waren und Leistungen anzupassen,wenn diese vier Monate nach Vertragsabschluss geliefert und erbracht werden sollen. Die Preisänderung hat den sich nach Vertragsabschluss eingetretenen Kostensenkungen und/oder – erhöhungen, insbesondere bei Arbeits-, Rohstoff-, Material-, Transportkosten oder bei Abgaben zu entsprechen. Diese wird die Verkäuferin auf Verlangen dem Käufer nachweisen. Übersteigen die angepassten Preise die bei Vertragsabschluss vereinbarten um mehr als 10 %, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
8. Mängelansprüche
(a) Bei Vorliegen eines Mangels hat die Verkäuferin die Wahl zwischen Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich nach seiner Wahl Minderung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Bei geringfügigen Mängeln steht dem Käufer jedoch kein Rücktrittsrecht zu
(b) Beanstandungen können nur berücksichtigt werden, wenn sie unverzüglich ab Lieferung (max. innerhalb von 14 Tagen bei erkennbaren Mängeln) oder Entdeckung, schriftlich angezeigt werden. Die Ware muss noch unvermischt/unterscheidbar sein und muss in Gegenwart eines Vertreters der Verkäuferin bzw. eines Sachverständigen ein Muster (2 Liter) der beanstandeten Ware gezogen werden.
(c) Der Käufer hat bei Beanstandungen die Rechte der Verkäuferin gegenüber den Transportbeauftragten (z.B. Spediteur) zu wahren und notwendige Schritte zur Beweissicherung unverzüglich einzuleiten.
(d) Eine Garantie im Rechtssinne wird von der Verkäuferin auch dann nicht gegeben,wenn im Einzelfall bestimmte Produkteigenschaften zugesichert oder garantiert werden.
(e) Der Käufer hat bei Mängelanzeigen oder Geltendmachung von Schäden durch Ware der Verkäuferin, diese durch ein Gutachten von einem vereidigten Sachverständigten lückenlos nachzuweisen und/oder durch lückenlose Rechnungen der Schäden betreffend, anderenfalls übernimmt die Verkäuferin keinerlei Kostenübernahmen und/oder deren Weiterleitung an die jeweiligen Hersteller der Verkäuferin.
9. Haftung
(a) Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung der Verkäuferin auf den vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen von gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmern ist die Haftung bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ausgeschlossen. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Käufers aus Produkthaftung oder bei der Verkäuferin zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens.
(b) Die Verkäuferin haftet nicht für Schaden, gleich welcher Güte, die durch unsachgemäßen Umgang und/oder Verwendung mit der Ware getätigt worden sind.
10. Steuerliche Garantie-Erklärungen des Käufers
(a) Der Käufer übernimmt gegenüber der Verkäuferin die unwiderrufliche Garantie dafür, dass sowohl er als auch nachfolgende Abnehmer keine steuerlichen und/oder Verfügungsbestimmungen verletzten, die bei der Lieferung steuerfreier oder steuerbegünstigter Produkte im Zusammenhang mit der Ablieferung auf Erlaubnisschein des Käufers oder auf allgemeine Erlaubnis zu beachten sind.
(b) Bei umsatzsteuerfreien Lieferungen (Abholfall) in allen Ladeorten der Europäischen Union garantiert der Käufer, dass der Liefergegenstand in einem anderen Mitgliedstaat als den des Ladeortes verbracht wird.
(c) Im Garantiefall verpflichtet sich der Käufer, die Verkäuferin von allen Ansprüchen Dritter, insbesondere von allen ausgelösten Steuern, Zöllen. Sonstigen Abgaben und Steuergeldstrafen im vollen Umfang auf erstes Anfordern freizuhalten. Der Käufer hat die Verkäuferin auch von Kosten freizuhalten, die ihr in diesem Zusammenhang durch die Einlegung von Rechtsmitteln entstehen.
11. Verpackung/Transport
(a)Für alle leih- und mietweise zur Verfügung gestellten Umschließungen (z.B.Paletten) haftet der Käufer bis zum Wiedereingang bei der von der Verkäuferinbestimmten Rücklieferungsadresse. Die Umschließungen dürfen nur zurAufbewahrung der von der Verkäuferin gelieferten Ware benutzt werden.
(b)Der Käufer ist verpflichtet, Umschließungen unverzüglich zu entleeren undfracht- und kostenfrei an die aufgegebene Adresse zurückzusenden.Umschließungs-Mieten werden, wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, vomTage der Füllung bis zum Wiedereintreffen der Umschließungen auf dervorgeschriebenen Empfangsstation zu den jeweiligen Tagesgebühren berechnet.
(c)Wir dem Käufer mietfreier Hin- und Rücktransport zugesagt, so kommen beiÜberschreitung der Rückgabefrist die branchenüblichen Mietgebühren in Ansatz.
(d)Bei nicht restloser Entleerung wird eine Vergütung für verbleibendeWarenrückstände nicht gewährt. Entleerungs- und Reinigungskosten gehen zuLasten des Käufers.
(e)Bei Lieferung in des Käufers Umschließung ist die Verkäuferin nicht verpflichtet,diese auf Eignung und Sauberkeit zu prüfen. Verunreinigungen infolge unsauberer Umschließungen gehen zu Lasten des Käufers.
12. Zahlung
(a)Kaufpreiszahlungen sind sofort oder innerhalb des vereinbarten Zahlungszielesfällig. Das Fälligkeitsdatum ist in der Rechnung vermerkt und/oder ist nachangegebenen Tagen ab Rechungsdatum vermerkt.
(b)Am Fälligkeitstag muss der Zahlbetrag der Verkäuferin valutarisch zur Verfügungstehen. Skonto oder andere Abzüge sind nicht gestattet. Schecks werden nur beibesonderer Vereinbarung zahlungshalber angenommen; die Zahlung gilt erst mitendgültiger Einlösung als erfolgt.
(c)Bei Überschreitung des Zahlungszieles ist die Verkäuferin ohne weitere Mahnungberechtigt, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zuberechnen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibtvorbehalten.
(d)Die Verkäuferin kann vorzeitig Zahlung verlangen, falls der Käufer vereinbarteZahlungsbedingungen für vorausgegangene Lieferungen nicht eingehalten hat, dieZahlungsfähigkeit des Käufers in Frage gestellt ist oder das vereinbarte Kreditlimitüberschritten wird. Die Verkäuferin ist auch berechtigt, nach Fristsetzung ganz oderteilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(e)Der Käufer kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestelltenGegenforderungen aufrechnen. Die Verkäuferin ist zur Aufrechnung auch mitsolchen Forderungen berechtigt, die den mit ihr verbundenen Unternehmen,insbesondere ihren Mutter-, Schwester und Tochtergesellschaften gegenüber demKäufer zustehen. Auf Wunsch gibt die Verkäuferin die mit ihr verbundenenUnternehmen bekannt.
13. Aufrechnungsverbot und Zurückbehaltungsrechte
(a) Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Ansprüchen gegen unsere Zahlungsansprüche aufzurechnen, es sei denn, die Forderungen des Kunden sindunstreitig oder rechtskräftig festgestellt. Überdies ist der Kunde nicht berechtigt, unseren Zahlungsansprüchen Rechte auf Zurückbehaltung – auch aus Mängelrüge – entgegenzuhalten, es sei denn, sie resultieren aus demselben Vertragsverhältnis.
14. Eigentumsvorbehalt
(a)Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum der Verkäuferin. Diesgilt im Verhältnis zu Kaufleuten bis zur Bezahlung sämtlicher gegen den Käufergerichteten Forderungen aus der gegenseitigen Geschäftsbeziehung
(b)Der Käufer ist verpflichtet, die Ware mit üblicher Sorgfalt zu verwahren. DerKäufer hat die Verkäuferin von Pfändungsmaßnahmen Dritter oder von sonstigenBeeinträchtigungen des Eigentums unverzüglich zu benachrichtigen und ggf.Maßnahmen zur Sicherung zu treffen.
(c)Die Verkäuferin ist berechtigt bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden,insbesondere bei Zahlungsverzug oder Verletzung der vorstehenden Pflichten, vomVertrag zurücktreten und die Ware herauszuverlangen.
(d)Der Käufer darf die Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterveräußern, solange er seinen Verpflichtungen der Verkäuferin gegenüberordnungsgemäß nachkommt. Die Veräußerung ist außer in den Fällen des § 354 aHGB unzulässig, sofern mit dem Abnehmer des Käufers ein Abtretungsverbotvereinbart wird. Der Käufer tritt ihm aus der Veräußerung erwachsenen Forderungin ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, so ist dieKontokorrentforderung in der Höhe des Bruttorechnungsbetrages abgetreten; nacherfolgter Saldierung tritt an ihre Stelle der anerkannte Saldo, der ebenfallsabgetreten wird.
(e)Die Verkäuferin ermächtigt den Käufer vorbehaltlich des Widerrufs auswichtigem Grund, die abgetretenen Forderungen im ordnungsgemäßenGeschäftsbetrieb einzuziehen. Der Käufer hat die eingegangenen Beträge sofort andie Verkäuferin weiterzuleiten.
(f)Eine Be- und Weiterverarbeitung der Ware durch den Käufer erfolgt im Auftragder Verkäuferin. Wird die Ware mit anderen Waren Dritter vermischt, steht dasEigentum oder der Miteigentumsanteil an der neuen Ware der Verkäuferin zu undzwar im Verhältnis des Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem deranderen Waren. Bei Vermischung mit Waren des Käufers steht das Alleineigentuman der neuen Ware der Verkäuferin zu.
(g)Soweit der Wert der Sicherheiten die Gesamtforderungen der Verkäuferin ummehr als 50 % übersteigt, wird die Verkäuferin die entsprechenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers freigeben. Für die Bewertung der Sicherheiten ist derrealisierbare Wert bzw. der Nominalwert der Forderung maßgebend.
15. Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht Als Verbraucher im Sinnedes § 13 BGB steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein Widerrufsrechtzu. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist jede natürliche Person,die ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, der weder ihrergewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens am Tag nach Erhalt der Ware und dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an:
Holzhof Dresden GmbH
Meschwitzstraße 21
01099 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 33 944 094
Fax: +49 (0) 351 33 944 096
Internet : www.holzhof-dresden.de
E-Mail: info@holzhof-dresden.de
Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was den Wert beeinträchtigt. PaketversandfähigeSachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Beitrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Die Rücksendung erfolgt in jedem Fall auf unsere Gefahr. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen.Ende der Widerrufsbelehrung
16. Datenschutz
Der Schutz Ihrer Daten hat für uns oberste Priorität. Die von uns gespeicherten Informationen verwenden wir ausschließlich zur Durchführung der von Ihnen gewünschten Leistungen, für Zwecke der Marktforschung (anonymisierte, interne Auswertung der Kundenstruktur im Sinne einer Statistik), zur bedarfsgerechten Gestaltung unserer Dienste sowie zu Kundenbetreuungszwecken. Wir stellen Ihre persönlichen Daten nicht Dritten zur Nutzung zur Verfügung. Das Ausfüllen eines Formulars werten wir als Einwilligung mit Ihren Daten im oben beschriebenen Sinne umzugehen. Sie haben jederzeit das Recht, Ihre persönlichen Daten löschen zu lassen. Wir verpflichten uns, Ihre gesamten persönlichen Angaben mit sofortiger Wirkung aus der Datenbank zu entfernen, sobald Sie uns dazu per Telefon, Fax, Brief oder E-Mail auffordern.
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17. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Erfüllungsort für alle sich aus dem Kauf ergebenden Geschäftsbeziehungen ist Dresden. Ist der Kunde als Kaufmann im Handelsregister eingetragen, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus der Geschäftsbeziehung sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten Dresden. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder der Kunde nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Bestimmung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der Unwirksamen möglichst nahekommt.
Holzhof Dresden GmbH ein Unternehmen der Bioenergie Ostsachsen GmbH
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(Stand 01.06.2013)